- vertraglich können die Parteien vorsehen, dass das Mietverhältnis infolge Konkurs des Vermieters automatisch aufgelöst wird
- vertraglich können die Parteien ebenfalls vorsehen, dass der Konkurs des Vermieters als wichtiger Grund im Sinne von OR 266g anzusehen sei und der Mieter demgemäss legitimiert ist entsprechend dieser Bestimmung das Mietverhältnis zu kündigen