Mieter und Vermieter stehen bei einem Mietvertrag in einem Dauerschuldverhältnis, d.h. beide Parteien müssen über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringen. Die Leistung des Mieters besteht dabei im Mietzins, die Leistung des Vermieters in der Überlassung des Mietobjektes.
Fällt der Vermieter in Konkurs, stellt sich für den Mieter die Frage, welche Handlungsalternativen er hat und was mit allfälligen offenen Forderungen geschieht.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zu rechtlichen Situationen bei Zahlungsunfähigkeit resp. Konkurs des Vermieters:
- Grundsatz: Keine Mietvertragsauflösung infolge Konkurses des Vermieters
- Ausnahme: Vermieterkonkurs als vertraglicher Auflösungs- resp. Kündigungsgrund
- Handlungsalternativen des Mieters
- Verwertung der Mietsache: Übergang des Mietverhältnisses auf den Erwerber
- Doppelaufrufverfahren
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