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Grundsatz: Keine Mietvertragsauflösung infolge Konkurses des Vermieters

  • fällt der Vermieter in Konkurs, werden die bestehenden Mietverträge nicht automatisch aufgelöst
  • infolge Konkurs des Vermieters kann der Mieter das Mietverhältnis nicht ausserordentlich kündigen


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